Land-, Alp- und Forstwirtschaft

Siebner Schwendi und Schäntisberg

Zum Besitz unserer Genossame gehören die schönen und gutgräsigen Alpen Siebner Schwendi und Schäntisberg mit einer Fläche von 85 Hektaren. Die Siebner Schwendi liegt an der Strasse, die in die Schwendenen führt und die Alp Schäntisberg liegt darüber und erstreckt sich fast bis zum Gipfel des Stockberges. Die beiden Alpen werden seit jeher von der Genossame selbst bewirtschaftet und bieten dem Jungvieh von vielen Bauern eine gute Sömmerungsmöglichkeit. Die Nutzung ist in die Frühatzung und die Sömmerung aufgeteilt. Um den 20. Mai herum werden ca. 150 Tiere zur Frühatzung aufgetrieben. Diese Tiere bleiben rund 2 bis 4 Wochen und die Atzung muss pro Tag und Tier bezahlt werden. Ein Teil dieser Tiere zieht dann auf verschiedene Alpen im Wägital, Graubünden usw., und rund die Hälfte geht um den 10. Juni herum mit anderen zusätzlichen Tieren, insgesamt ca. 90 Stück, auf den Schäntisberg zur Sömmerung, die bis zum 20. September dauert. Für diese Nutzung müssen die Eigentümer je nach Alter der Tiere das festgelegte Sömmerungsgeld bezahlen.

Das Alpvieh wurde bis zum Jahre 1961 von 2 Angestellten, dem Rinderhirten im Schäntisberg und dem Einbinder in der Siebner Schwendi beaufsichtigt. Der Einbinder war gleichzeitig auch Alpknecht und hatte die Entwässerungsgräben zu unterhalten und Dornen und Unkraut zu schneiden. Aus Kostengründen wurde ab dem Jahre 1962 auf den Einbinder verzichtet und nur noch ein Rinderhirt angestellt. Dieser hat im Frühjahr die Hagung zu kontrollieren und soweit notwendig zu reparieren. Während der Alpzeit muss er täglich alle Tiere beobachten und allenfalls kranke Tiere den Besitzern melden. Im weiteren muss er Unterhaltsarbeiten auf der Alp verrichten. Da nur noch ein Angestellter auf der Alp ist, müssen auch die Bauern die Tiere auf die Alp bringen und mithelfen, dass die notwendigen Arbeiten ausgeführt werden können.

Der Unterhalt der Alpen und der Gebäude war den Verantwortlichen immer ein wichtiges Anliegen. Insgesamt stehen auf den Alpen 5 Gebäude, 1 Alphütte und 2 Ställe in der Siebner Schwendi und 1 Alphütte und 1 Stall im Schäntisberg. Da die Hütte im Schäntisberg vom Rinderhirten nicht mehr gebraucht wird, ist sie seit mehreren Jahren vermietet.

Die Schwendihütte wurde im Jahre 1940 neu erstellt und kostete gemäss Bauabrechnung Fr. 6'863.71. Dazu kamen 56 m3 Bauholz, das von der Genossame geliefert wurde. Im Jahre 1945 wurde die Hütte mit der heutigen Eternitfassade eingekleidet und zwei Jahre später wurde von der Genossengemeinde die Zuleitung der Elektrizität beschlossen. An der Ostergemeinde 1948 wurde eine Kommission gewählt, die eine allfällige Reparatur des alten Schwendistalles zu prüfen hatte. Anlässlich der Martinigemeinde des gleichen Jahres beantragte diese, von einer Instandstellung abzusehen und einen neuen Stall zu bauen, was von der Versammlung gutgeheissen wurde. Die Kosten für den Stall betrugen Fr. 17'122.20.

Ein grosser und wichtiger Schritt für die Verbesserung der Alp und der Futterqualität war der Beschluss, in der Siebner Schwendi rund 14 Hektaren Weideland zu entwässern. So wurden in den Jahren 1956/57 von der Firma Koller aus Schänis 3416 m Sammelleitungen, 7094 m Saugleitungen und 776 m offene Gräben erstellt.  An die Gesamtkosten von Fr. 85479.55 leisteten Bund, Kanton und Bezirk 44 % an Subventionen.

Da die Kosten der Alpung, Personal, Gebäudeunterhalt und Pflegekosten in den Siebzigerjahren stark stiegen und in einem Missverhältnis zum Ertrag standen, beschlossen der Bundesrat und das Parlament, ab 1980 die Sömmerungsbeiträge einzuführen. Diese werden nach der Fläche der Alp, der Bestossung und der Alpungsdauer berechnet. Diese Beiträge ermöglichen es, die Atzungs- und Sömmerungspreise für die Viehbesitzer tragbar anzusetzen und die Alpung für die Genossame dennoch kostendeckend zu führen.

Unmittelbar angrenzend an die Siebner Schwendi liegt an der Strasse zur St. Antoniuskapelle das Streuriet "Ruchschwendeli". Dieses kleine Hochmoor umfasst eine Fläche von 373 Aren und steht unter Naturschutz. Dank seiner idyllischen Lage inmitten von Wäldern und seiner grossen Artenvielfalt von zum Teil seltenen Pflanzen und Blumen ist es ein wahres Kleinod und erfreut viele Wanderer und Naturliebhaber.

Wald der Genossame

Die Waldungen der Genossame Siebnen bestehen aus 4 voneinander getrennten Komplexen (Abteilungen). Sie liegen an den Nord- West- und Südhängen des Stockberges und befinden sich ausnahmslos im Gemeindebann von Schübelbach. Die Meereshöhe beträgt im Aaport 460 m und steigt bis auf 1200 m im Schäntisberg.

 

Wirtschaftliche Einteilung

Das Waldareal wurde anlässlich der Neueinrichtung im Jahre 1951 in 6 Abteilungen eingeteilt. Während die isolierten Parzellen Aaport und Stöckwäldli  je eine Abteilung bilden, sind der Bann und Siebnerschwendi/Schäntisberg je einmal unterteilt worden. Im Bann bildet das Nasstal die Abteilungsgrenze. Das Gebiet östlich davon wurde als "äusserer" und das Gebiet westlich davon als "innerer" Bann bezeichnet. In der Siebnerschwendi bildet die Schwendistrasse die Abteilungsgrenze. Unterhalb befindet sich die Abt. 5 "Ruchschwendi" und oberhalb die Abt. 6 "Schäntisberg".

 

Geologie und Boden

Der geologische Untergrund bildet die Nagelfluh der unteren Süsswasser- Molasse. Sie wird einzig im Stöckwäldli (2) und im Ruchschwändeli (4) durch Moränen der letzten Vergletscherung überdeckt. Im Aaport treten neben der Nagelfluh noch Mergelschichten auf. Auf dieser geologischen Unterlage haben sich fast ausnahmslos frische, tiefgründige, nährstoffreiche und skelettreiche Lehmböden gebildet.

 

Vegetation

Die natürlichen Vegetationsverhältnisse sind durch das Vorkommen folgender Pflanzengesellschaften gekennzeichnet:

Typischer Buchenwald: In dieser Gesellschaft herrscht die Buche vor. Sie zeichnet sich durch gute Wuchskraft und grosse Verjüngungsfreudigkeit aus. Bergahorn, Esche, Ulme und Weisstanne sind nur beigemischt. Vorkommen: im Bann, in Teilen des Aaportes und in der Siebner Schwendi.

Weisstannen-Buchenwald: Es handelt sich um wüchsige Mischbestände aus Tanne und Buche. Bergahorn und Fichte sind beigemischt. Vorkommen: im Schäntisberg von ca. 900 m an.

Ahorn-Eschenwald: Esche und Bergahorn herrschen vor. Beigemischt Buche und Ulme. Vorkommen: auf den wasserzügigen Stellen im Bann, Aaport und Ruchschwendeli. Die Angaben über die wirtschaftliche Einteilung, Geologie und Boden sowie Vegetation stammen aus dem Wirtschaftsplan über die Waldungen der Genossame Siebnen. Sie wurden erstellt im Jahre 1951 durch Erwin Abt, Forstingenieur, sind aber auch heute noch durchaus verbindlich.

"Bannwald" nannte man bereits im Mittelalter diejenigen Wälder, in denen weder gerodet noch gejagt werden durfte. In der Schweiz wurden Gebirgswälder mit Bann belegt, um deren Schutzfunktion zu erhalten. Sie schützen heute noch darunterliegende Ortschaften vor Steinschlägen, Lawinen und Erdrutschen. Mit diesem Bann wurde früher einmal auch der nördliche, steile Abhang des Stockberges belegt, um den darunter liegenden Bauernhöfen sowie dem Dorfe Siebnen den erwähnten Schutz zu gewähren. Daher der Name Siebner Bann.

Der Bannwart wird durch das Bezirksamt vereidigt. Er kontrolliert die Einhaltung der forstpolizeilichen Anordnungen, insbesondere in Bezug auf allfällige Frevel im Walde. Seine Amtsdauer beträgt jeweils 2 Jahre mit Wiederwählbarkeit.

 

Erschliessung des Bannwaldes

Grundsätzlich waren die Waldungen der Genossame Siebnen nur ungenügend erschlossen. Das Holz musste jeweils auf weiten Strecken gereistet* werden. Die dadurch verursachten Schäden am bleibenden Bestand waren jeweils beträchtlich. 1965 wurde durch die Korporation Schübelbach die Stockbergstrasse gebaut. Der Siebner Bann wurde somit zu einem grossen Teil erschlossen. Nach einer Sitzung am 1. Mai 1964 mit der Verwaltung der Korporation Schübelbach, dem Bannamt vom Schübelbachner Bann und dem Forstingenieur beschloss die Genossame Siebnen, sich mit 15% an den Baukosten zu beteiligen. Zudem leistet sie alljährlich einen Perimeterbeitrag an die Unterhaltskosten.

* ("reisten" = altes Märchler Verb, steht für die Stämme von Hand mit dem Zapi (Holzerwerkzeug) den steilen Wald herunter befördern.)

 

Holzteil-Ganten

In früheren Jahren waren die Holzteil-Ganten sehr beliebt und für viele Genossenbürger von grosser Bedeutung. Wurde doch damals noch vielerorts mit Holz geheizt und auch gekocht. Noch 1962 hatten sich 72 Genossenbürger zum Bezug eines Holzteils à 2-3 m3 angemeldet. Verschiedene Landwirte transportierten jeweils das Holz im Winter mit Pferd und Schlitten zu den Genossenbürgern nach Hause. An diejenigen Genossen, die kein Holz beziehen konnten, wurde jeweils auf Einladung im "Pfauen" ein Barnutzen ausbezahlt.